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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/01/0478 E 9. Juli 2002 2000/01/0479 E 9. Juli 2002Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/01/0306 E 11. Juni 2002 RS 1 (hier: Aufhebung des den Asylantrag des Ehegatten abweisenden Bescheides)Stammrechtssatz
Gemäß § 42 Abs. 3 VwGG tritt durch die Aufhebung des den Asylantrag der Mutter des Asylwerbers abweisenden Bescheides durch den VwGH die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hatte. Für den Asylwerber folgt daraus, dass auf Grund der Aufhebung dieses Bescheides durch den VwGH der Bescheid, mit dem der Erstreckungsantrag des Asylwerbers vom unabhängigen Bundesasylsenat abgewiesen wurde, insofern vor rechtskräftiger Entscheidung über den Hauptantrag ergangen ist, weshalb er gemäß § 42 Abs. 2 Z. 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufzuheben war (Hinweis: Erkenntnis vom 8. September 1999, Zl. 99/01/0285).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000010477.X01Im RIS seit
18.09.2002