RS Vwgh 2002/7/9 2000/01/0436

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Veröffentlicht am 09.07.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob ein Fall des § 6 Z 1 AsylG 1997 vorliegt, ist von den Angaben des Asylwerbers auszugehen und auf deren Grundlage zu beurteilen, ob sich diesem Vorbringen mit der erforderlichen Eindeutigkeit keine Behauptung im Sinne einer im Herkunftsstaat drohenden Verfolgung entnehmen lässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000010436.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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