RS Vwgh 2002/7/9 2001/01/0373

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.07.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die behauptete Weigerung, am Kampf der UCK teilzunehmen, bedarf vor dem Hintergrund der gemischt-ethnischen Herkunft des Asylwerbers - eines Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien, eines Angehörigen der "bosniakischen Minderheit" (eines muslimischen Slawen) im Kosovo (Prizren), seine Mutter ist Albanerin, der Vater Bosniake - allenfalls einer besonderen Betrachtungsweise (Hinweis E vom 6. März 2001, Zl. 2000/01/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001010373.X01

Im RIS seit

18.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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