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25/02 StrafvollzugNorm
StVG §86 Abs2;Rechtssatz
Die Zulässigkeit einer Versammlung ist nach anderen gesetzlichen Kriterien zu beurteilen als die Zulassung von Besuchen bei Strafgefangenen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000200035.X01Im RIS seit
05.12.2002