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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §6 Z3;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall ist der Tatbestand des § 6 Z. 3 AsylG 1997 verwirklicht, weil der Asylwerber die Region, aus der er angab, zu stammen, nicht beschreiben konnte, gängige Begriffe aus Sierra Leone nicht zuordnen konnte und eine Sprache als Muttersprache angab, die, auch nach den vom Vertreter des Asylwerbers vorgelegten Unterlagen, in Sierra Leone offenbar nicht gesprochen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000200243.X01Im RIS seit
05.12.2002