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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209 Abs1;Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH unterbricht jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der Behörde unternommene, nach außen erkennbare Handlung die Verjährung auch dann, wenn sich diese Handlung nicht gegen die schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommene Person gerichtet hat (sogenannte anspruchsbezogene Wirkung von Unterbrechungshandlungen; Hinweis E 9. November 2000, 2000/16/0336).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160159.X01Im RIS seit
18.11.2002