RS Vwgh 2002/7/18 2000/20/0108

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Veröffentlicht am 18.07.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Dadurch, dass die Berufungsbehörde § 6 Z. 2 AsylG 1997 angewendet hat, ohne vom GESAMTEN Vorbringen der Asylwerberin auszugehen, dem sich ausreichende Anhaltspunkte für eine Anknüpfung der behaupteten Verfolgung an eine (unterstellte) politische Gesinnung entnehmen lassen, sodass somit das Vorliegen von Konventionsgründen nicht offensichtlich verneint werden kann, hat sie ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200108.X03

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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