RS Vwgh 2002/7/18 2000/20/0108

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Veröffentlicht am 18.07.2002
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Berufungsbehörde hat die von der Asylwerberin behauptete Bedrohung für unwahr gehalten und ihrer Entscheidung nicht zu Grunde gelegt. Eine solche Vorgangsweise schließt jedoch die Heranziehung des § 6 Z. 2 AsylG 1997 aus (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 16. Mai 2002, Zl. 2001/20/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200108.X02

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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