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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §3 Abs1 Z2;Rechtssatz
Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd bürgerlichen Rechts, sondern auch jede dem Geschenknehmer auferlegte Leistung, die zwar keine vertragliche Gegenleistung bildet, jedoch die Bereicherung des Bedachten und infolgedessen auch die für die Zuwendung gegebenenfalls zu erhebende Schenkungssteuer, vermindert, zu verstehen (Hinweis E 3. März 1966, 1455/65; E 16. Oktober 1986, 85/16/0014).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160100.X01Im RIS seit
18.11.2002