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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litf;Rechtssatz
Ausführungen dazu, wann eine bei einem Verstoß gegen die für das Lenken eines Kraftfahrzeuges maßgebenden Verkehrsvorschriften unterlaufene Fahrlässigkeit "unter besonders gefährlichen Verhältnissen" anzunehmen ist. Hier: Diese Voraussetzungen treffen beim Verstoß gegen § 46 Abs. 4 lit. a StVO 1960 ("Geisterfahrt") grundsätzlich zu, wobei es keiner näheren Erörterung bedarf, dass ein derartiges Fehlverhalten objektiv geeignet ist, andere (nämlich entgegenkommende) Verkehrsteilnehmer in hohem Maße zu gefährden (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. April 1992, Zl. 91/11/0116).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999110242.X01Im RIS seit
07.10.2002