Index
10 VerfassungsrechtNorm
FamilienlastenausgleichsG 1967 §2Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als aussichtslosRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages wegen Aussichtslosigkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung; Gewährung von Familienbeihilfe an volljährige Kinder nur unter der Voraussetzung der Berufsausbildung im rechtspolitischen Ermessen des Gesetzgebers; Ablehnung der Beschwerde zu gewärtigen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Familienlastenausgleich, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B421.2004Dokumentnummer
JFR_09959598_04B00421_01