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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AWG 1990 §29;Rechtssatz
Ausführungen zum Vorliegen eines Begründungsmangels in einem Verfahren betreffend eine Bewilligung gemäß § 29 AWG 1990, wobei das Genemigungsverfahren vor dem in § 46 Abs 8 UVPG 1993 idF 2000/I/089 genannten Zeitpunkt eingeleitet wurde, weil die belBeh sich mit der Frage, ob allenfalls eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG 1993 idF 2000/I/089 bestanden hätte, im angefochtenen Bescheid nicht auseinander gesetzt hat.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000070255.X03Im RIS seit
18.10.2002