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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein gegenüber einem Grundstückseigentümer normativ wirkender Abspruch des Inhaltes, dass er die einem anderen als Adressaten eines wasserpolizeilichen Auftrages aufgetragenen Maßnahmen auf seinem Grundeigentum zu dulden hätte, nicht erlassen wurde, ist eine Berührung von Rechten des Grundstückseigentümers durch den Auftrag auszuschließen, was ihm mangels Möglichkeit einer Rechtsverletzung in seiner Sphäre die Beschwerdeberechtigung nimmt (Hinweis B 21.9.1995, 95/07/0104).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070095.X02Im RIS seit
18.10.2002