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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0005 B 23. April 1998 RS 2Stammrechtssatz
Das Recht zur Erhebung von Einwendungen und damit die Parteistellung im Verfahren nach § 38 Abs 1 WRG kommt nur den Inhabern bestehender Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG zu (Hinweis E 13.4.1982, 82/07/0064) und es ist für die Parteistellung ausreichend, aber auch erforderlich, daß eine Beeinträchtigung der im § 12 Abs 2 WRG angeführten Rechte denkmöglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001070037.X02Im RIS seit
07.11.2002Zuletzt aktualisiert am
27.08.2012