RS Vwgh 2002/7/25 98/07/0073

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Veröffentlicht am 25.07.2002
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
56/04 Sonstige öffentliche Wirtschaft

Norm

Ausgliederung Wiener Stadtwerke 1999 §3 Abs1;
Ausgliederung Wiener Stadtwerke 1999 §3 Abs2;
AVG §68 Abs1;
AVG §8;
VwRallg;

Rechtssatz

Der nach den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über Maßnahmen anlässlich der Ausgliederung der Wiener Stadtwerke und Änderung des allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes vorgesehene Rechtsübergang ist einer gesellschaftsrechtlichen Universalsukzession vergleichbar, für welche der VwGH bereits klar gestellt hat, dass sie auch verwaltungsrechtliche Rechtsverhältnisse erfasst und zur Rechtsnachfolge der Nachfolgegesellschaft in die Parteistellung der Vorgängergesellschaft führt, ohne dass es auf eine mit Grund und Boden verknüpfte "Dinglichkeit" des in der betroffenen Verwaltungsangelegenheit zu erlassenden oder erlassenen Bescheides ankäme (Hinweis E 26.5.1998, 97/07/0168, VwSlg 14901 A/1998).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998070073.X01

Im RIS seit

18.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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