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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Zum einen ergehen wasserrechtliche Alternativaufträge nach § 138 Abs. 2 WRG 1959 in einem Verfahren, welches allein die Rechtsbeziehungen zwischen der Behörde und dem Adressaten eines solchen Auftrages gestaltet und in dem dritten Personen keine Parteistellung zukommt (Hinweis E 29. Juni 1995, 93/07/0051), was zum anderen bereits grundsätzlich für ein Verfahren zur Erteilung eines von Amts wegen erlassenen wasserpolizeilichen Auftrages gilt (Hinweis E 23. April 1998, 98/07/0041).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998070095.X01Im RIS seit
18.10.2002