RS Vwgh 2002/7/25 2002/07/0050

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Veröffentlicht am 25.07.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art12 Abs2;
B-VG Art129a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Art. 12 Abs. 2 B-VG enthält auf Grund des umfassenden, auch Verwaltungsstrafsachen einschließenden Begriffes der "Bodenreform" - wie Art. 129a Abs. 1 Z. 1 B-VG - Bestimmungen über die Zuständigkeit in Verwaltungsstrafsachen, stellt aber gegenüber der letzt genannten Verfassungsbestimmung die spezielle Verfassungsvorschrift dar, da sie auf ein bestimmtes Gebiet, nämlich die Bodenreform, zugeschnitten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002070050.X02

Im RIS seit

07.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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