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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Es kann nicht angenommen werden, dass durch einen späteren Baubewilligungsbescheid dem früheren Baubewilligungsbescheid (materiell) derogiert wird, wenn es an dem für die Annahme der Derogation erforderlichen Widerspruch zwischen den normativen Akten fehlt (Hinweis E 24.3.1992, 88/05/0061).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000050193.X05Im RIS seit
18.10.2002Zuletzt aktualisiert am
11.05.2010