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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Staatshaftungsklage wegen Missachtung der Bestimmungen des Volksgruppengesetzes durch den OGH und den VwGH als aussichtslosRechtssatz
Ein Staatshaftungsanspruch setzt jedenfalls einen Verstoß gegen eine Norm des Gemeinschaftsrechtes voraus. Eine Missachtung der Bestimmungen des VolksgruppenG - wie sie den genannten Höchstgerichten vom Antragsteller vorgeworfen wird - kann daher einen solchen Anspruch nicht entstehen lassen. Das Gemeinschaftsrecht enthält auch keine dem Volksgruppengesetz vergleichbaren Gewährleistungen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Amtshaftung, VfGH / Klagen, VfGH / Verfahrenshilfe, StaatshaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:A6.2004Dokumentnummer
JFR_09959578_04A00006_01