RS Vwgh 2002/7/30 98/14/0063

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Veröffentlicht am 30.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Eine Reise iSd § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt aufgegeben wird (Hinweis E 5. Oktober 1994, 92/15/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140063.X01

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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