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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Eine Reise iSd § 16 Abs. 1 Z. 9 EStG 1988 liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor, wenn sich der Steuerpflichtige zwecks Verrichtung beruflicher Obliegenheiten vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entfernt, ohne dass dadurch der bisherige Mittelpunkt aufgegeben wird (Hinweis E 5. Oktober 1994, 92/15/0225).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1998140063.X01Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
21.05.2013