RS Vwgh 2002/7/30 2001/14/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
EStG 1988 §2 Abs1;

Rechtssatz

Der Besteuerung ist nicht ein fiktiver, sondern der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt zu Grunde zu legen (Hinweis E 19.10.1999, 94/14/0048). (Hier: Die Annahme einer laufenden Gehaltszahlung stellt einen fiktiven Sachverhalt dar.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001140105.X02

Im RIS seit

18.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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