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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/15/0105 E 24. Februar 1992 RS 4Stammrechtssatz
Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999140315.X04Im RIS seit
23.09.2002Zuletzt aktualisiert am
06.10.2010