RS Vwgh 2002/7/30 99/14/0315

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.2002
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/15/0105 E 24. Februar 1992 RS 4

Stammrechtssatz

Im Nachsichtverfahren ist es Aufgabe des Nachsichtwerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die begehrte Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E 25.6.1990, 89/15/0076).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140315.X04

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten