RS Vwgh 2002/7/30 98/14/0063

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z7;

Rechtssatz

Bei einem "Spieltuch" handelt es sich nicht um ein typisches Arbeitsmittel eines Pfarrers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998140063.X02

Im RIS seit

23.09.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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