RS Vwgh 2002/7/31 98/13/0201

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Veröffentlicht am 31.07.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §30 Abs4;

Rechtssatz

Zu den Werbungskosten iSd § 30 Abs. 4 EStG 1988 zählen im Hinblick auf § 16 Abs. 1 EStG 1988 nicht nur Ausgaben (Kosten) verursachende Vorgänge, die unmittelbar mit dem Veräußerungsgeschäft im Zusammenhang stehen, sondern auch solche, die aus der Anschaffung des Spekulationsobjektes und seiner Erhaltung bis zur Veräußerung erwachsen (Hinweis E 28.1.1997, 96/14/0165).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130201.X01

Im RIS seit

07.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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