RS Vwgh 2002/7/31 98/13/0194

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Veröffentlicht am 31.07.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §163;

Rechtssatz

Nur Bücher oder Aufzeichnungen, die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes oder Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zu Grunde gelegt zu werden (Hinweis E 16. Mai 2002, 98/13/0195, 0196).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998130194.X01

Im RIS seit

07.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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