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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Teilweise Zurückweisung eines (neuerlichen) Verfahrenshilfeantrags infolge Rechtskraft des den ersten Antrag abweisenden Beschlusses; keine Änderung der Sach- oder Rechtslage; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags hinsichtlich der Säumnis von Verwaltungsbehörden als offenbar aussichtslos; Untätigkeit einer Behörde kein Beschwerdegegenstand nach Art144 B-VGRechtssatz
siehe auch B695/04 vom selben Tag.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Säumnis, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B693.2004Dokumentnummer
JFR_09959399_04B00693_01