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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977;Rechtssatz
Bei der Zuerkennung von Arbeitslosengeld handelt es sich um einen zeitraumbezogenen Abspruch. Legt die Behörde in einem solchen Fall den Endpunkt des Zeitraumes, über welchen sie abspricht, in ihrem Bescheid nicht fest, so ist von dem Bescheid im Allgemeinen jedenfalls der gesamte Zeitraum bis zur Erlassung des Bescheides (gemäß § 66 Abs. 4 AVG bis zur Erlassung des Berufungsbescheides) umfasst (Hinweis E 23. Februar 2000, 99/03/0085, 0087).
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080120.X02Im RIS seit
29.11.2002Zuletzt aktualisiert am
03.03.2009