RS Vwgh 2002/8/7 2002/08/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2002
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36 Abs5;

Rechtssatz

Mietrückstände des Ehemannes der Notstandshilfebezieherin können nicht zu den berücksichtigungswürdigen Fällen im Sinne des § 36 Abs. 5 AlVG idF BGBl. I Nr. 6/1998 gezählt werden, in denen Erhöhungen der Freibeträge bei Anrechnungen des Einkommens des Ehepartners möglich sind (Hinweis auf die nach § 36 Abs. 5 AlVG ergangene Richtlinie des Arbeitsmarktservice Österreich zur Freigrenzenerhöhung, idF Wiener Zeitung vom 24. Mai 1995, abgedruckt auch bei Dirschmied, AlVG, 1. Lieferung, S. 487 ff; E 7. August 2002, 2002/08/0010).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002080011.X01

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten