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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Die Verfassungskonformität der Heranziehung des Einkommensteuerbescheides des drittvorangegangenen Kalenderjahres zur Bestimmung der Einkommensverhältnisse im Zusammenhang mit der Berechnung der Höhe der Beitragsgrundlage hat der VfGH bestätigt, weil die Anknüpfung an diesen Zeitraum zwar allenfalls eine in Kauf zu nehmende Härte darstellt, dieser Umstand sich jedoch keineswegs immer zu Lasten des Beitragspflichtigen auswirkt, weil es ebenso gut möglich ist, dass das damalige Einkommen im Vergleich zum aktuellen geringer gewesen ist (Hinweis VfSlg 12295/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999080068.X05Im RIS seit
29.11.2002