RS Vwgh 2002/8/7 99/08/0068

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Veröffentlicht am 07.08.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

B-VG Art7 Abs1;
GSVG 1978 §25 Abs1;

Rechtssatz

Die Verfassungskonformität der Heranziehung des Einkommensteuerbescheides des drittvorangegangenen Kalenderjahres zur Bestimmung der Einkommensverhältnisse im Zusammenhang mit der Berechnung der Höhe der Beitragsgrundlage hat der VfGH bestätigt, weil die Anknüpfung an diesen Zeitraum zwar allenfalls eine in Kauf zu nehmende Härte darstellt, dieser Umstand sich jedoch keineswegs immer zu Lasten des Beitragspflichtigen auswirkt, weil es ebenso gut möglich ist, dass das damalige Einkommen im Vergleich zum aktuellen geringer gewesen ist (Hinweis VfSlg 12295/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080068.X05

Im RIS seit

29.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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