RS Vwgh 2002/8/7 99/08/0096

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Veröffentlicht am 07.08.2002
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Index

14/02 Gerichtsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASGG §65 Abs1 Z1;
ASGG §74 Abs1;
ASVG §354;
ASVG §355;
AVG §38;

Rechtssatz

Unter der "maßgebenden Beitragsgrundlage" als "Hauptfrage im Verfahren in Verwaltungssachen" und damit als "Vorfrage" in Leistungsstreitverfahren kann - vor dem Hintergrund der Abgrenzung von Leistungs- und Verwaltungssachen nach den §§ 354 und 355 ASVG -

nur die Grundlage für die Bemessung der Beiträge und nicht die leistungsrechtliche Bedeutsamkeit dieser Grundlage verstanden werden; letztere stellt vielmehr schon ein Teilmoment der Hauptfrage des Leistungsstreitverfahrens dar (Hinweise E 31. Mai 2000, 94/08/0059; E 16. Mai 1995, 94/08/0295, jeweils mit Hinweis auf E OGH, SSV-NF 3/143).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080096.X02

Im RIS seit

29.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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