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14/02 GerichtsorganisationNorm
ASGG §65 Abs1 Z1;Rechtssatz
Unter der "maßgebenden Beitragsgrundlage" als "Hauptfrage im Verfahren in Verwaltungssachen" und damit als "Vorfrage" in Leistungsstreitverfahren kann - vor dem Hintergrund der Abgrenzung von Leistungs- und Verwaltungssachen nach den §§ 354 und 355 ASVG -
nur die Grundlage für die Bemessung der Beiträge und nicht die leistungsrechtliche Bedeutsamkeit dieser Grundlage verstanden werden; letztere stellt vielmehr schon ein Teilmoment der Hauptfrage des Leistungsstreitverfahrens dar (Hinweise E 31. Mai 2000, 94/08/0059; E 16. Mai 1995, 94/08/0295, jeweils mit Hinweis auf E OGH, SSV-NF 3/143).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999080096.X02Im RIS seit
29.11.2002Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010