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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
ASVG §44 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das Vertragsbedienstetenrecht des Landes NÖ sieht hinsichtlich der Turnusdienstzulage keine nach den allfälligen Zwecken der Abgeltung differenzierende, sondern eine streng formale "Alles oder Nichts"-Regelung vor: Entfällt eine Zulage als Folge des Eintrittes eines Nachtarbeitsverbotes (nämlich: auf Grund der dadurch erforderlichen Verwendungsänderung) nach dienstrechtlichen Vorschriften ungeachtet dessen zur Gänze, dass diese Zulage teilweise - oder allenfalls auch zur Gänze - andere Momente der Dienstleistung (und nicht - bloß - die Nachtarbeit) abgelten soll, so ist sie auf Grund dieses - sich letztlich aus dem Dienstrecht ergebenden - Kausalzusammenhanges zur Gänze von der Entgeltsicherung des § 14 MSchG umfasst. Es kommt daher auch nicht darauf an, wie das NÖ LVBG diese Zulage bei krankheitsbedingter oder sonstiger Dienstverhinderung behandelt (§ 25 Abs. 4 und 5 NÖ LVBG); im Übrigen wird in § 40 Abs. 8 letzter Satz NÖ LVBG ausdrücklich klargestellt, dass die Zeit, für die ein Beschäftigungsverbot besteht, nicht als Dienstverhinderung im Sinne der - auch für § 25 Abs. 4 und 5 NÖ LVBG maßgeblichen - Definition des § 40 Abs. 1 NÖ LVBG gilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001080219.X02Im RIS seit
29.11.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009