RS Vwgh 2002/8/7 99/08/0139

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.2002
beobachten
merken

Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §23 Abs5;

Rechtssatz

Anders als das Bewertungsgesetz 1955, das flächenbezogene und nicht flächenbezogene Bewertungen kennt, knüpft das BSVG am gesamten Einheitswert in einheitlicher Weise an und differenziert nicht zwischen flächenbezogenen und nicht flächenbezogenen Bewertungen. Auch eine nicht flächenbezogene Bewertung ist daher von Flächenänderungen im Sinne des § 23 Abs. 5 erster Satz BSVG betroffen. Ein Zuschlag zum Einheitswert bezieht sich demnach auf die dem Einheitswert insgesamt zu Grunde gelegte landwirtschaftlich genutzte Fläche (Hinweis E 13. April 1999, 97/08/0031).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080139.X01

Im RIS seit

29.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

28.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten