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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §36 Abs5;Rechtssatz
Der Kredit des Ehemannes der Notstandshilfebezieherin für den Ausbau eines weiteren Wohnsitzes kann nicht zu den berücksichtigungswürdigen Fällen im Sinne des § 36 Abs. 5 AlVG idF BGBl. I Nr. 6/1998 gezählt werden, in denen Erhöhungen der Freibeträge bei Anrechnungen des Einkommens des Ehepartners möglich sind (Hinweis auf die Punkte II.7. und III.4. der nach § 36 Abs. 5 AlVG ergangenen Richtlinie des Arbeitsmarktservice Österreich zur Freigrenzenerhöhung, idF Wiener Zeitung vom 24. Mai 1995, abgedruckt auch bei Dirschmied, AlVG, 1. Lieferung, S. 487 ff.).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002080010.X03Im RIS seit
29.11.2002