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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
MSchG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
§ 14 Abs. 1 MSchG knüpft nicht daran an, ob und welche Mehrleistungen durch das mutterschaftsbedingt entfallene Entgelt abgegolten werden sollten, sondern nur daran, ob (erstens) durch eine mutterschaftsbedingte Verwendungsänderung eine Entgeltminderung unter den Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor dieser Verwendungsänderung eingetreten ist und ob (zweitens) diese Entgeltminderung Folge der Anwendung einer oder mehrerer der in § 14 Abs. 1 erster Satz MSchG genannten Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (über Beschäftigungsverbote) gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001080219.X01Im RIS seit
29.11.2002Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009