RS Vwgh 2002/8/7 2001/08/0219

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Veröffentlicht am 07.08.2002
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Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

MSchG 1979 §14 Abs1;

Rechtssatz

§ 14 Abs. 1 MSchG knüpft nicht daran an, ob und welche Mehrleistungen durch das mutterschaftsbedingt entfallene Entgelt abgegolten werden sollten, sondern nur daran, ob (erstens) durch eine mutterschaftsbedingte Verwendungsänderung eine Entgeltminderung unter den Durchschnittsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor dieser Verwendungsänderung eingetreten ist und ob (zweitens) diese Entgeltminderung Folge der Anwendung einer oder mehrerer der in § 14 Abs. 1 erster Satz MSchG genannten Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (über Beschäftigungsverbote) gewesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001080219.X01

Im RIS seit

29.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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