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20/03 SachwalterschaftNorm
UbG §8 Abs1 Satz2;Rechtssatz
Die Verbringung in die Krankenanstalt beruhte nach der Aktenlage auf einer ärztlichen Bescheinigung, die im Feld "Diagnose/Zweck der Überweisung" nur die Worte "schizoaffekt. Psychose Selbstgefährdung!!" enthielt; sie hat damit den Anforderungen des § 8 Abs. 1 zweiter Satz UbG an eine Begründung nicht entsprochen (vgl. hiezu eingehend das hg. Erkenntnis vom 27. November 2001, Zl. 2000/11/0320).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999110327.X03Im RIS seit
07.10.2002