RS Vwgh 2002/8/8 99/11/0327

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Veröffentlicht am 08.08.2002
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Index

20/03 Sachwalterschaft

Norm

UbG §8 Abs1 Satz2;

Rechtssatz

Die Verbringung in die Krankenanstalt beruhte nach der Aktenlage auf einer ärztlichen Bescheinigung, die im Feld "Diagnose/Zweck der Überweisung" nur die Worte "schizoaffekt. Psychose Selbstgefährdung!!" enthielt; sie hat damit den Anforderungen des § 8 Abs. 1 zweiter Satz UbG an eine Begründung nicht entsprochen (vgl. hiezu eingehend das hg. Erkenntnis vom 27. November 2001, Zl. 2000/11/0320).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999110327.X03

Im RIS seit

07.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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