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L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG NÖ 1987 §35;Rechtssatz
Die nach dem NÖ AWG und dem NÖ Kanalgesetz 1977 an den vorangegangenen Eigentümer erlassenen Bescheide wirken auch gegen alle späteren Eigentümer. Diese Gesetze differenzieren auch nicht, ob der spätere Eigentümer sein Eigentum originär oder derivativ erhalten hat (Hinweis E 29. April 1992, 88/17/0128). Demnach besteht die dingliche Wirkung nach diesen Bestimmungen auch beim Erwerb einer Liegenschaft durch Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren weiter.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001170104.X05Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
05.03.2012