Index
L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
B-VG Art139;Rechtssatz
Soweit die Einordnung des Tourismusverbandes in die Ortsklassen nach der Anzahl der Gästenächtigungen bekämpft wird, wird keine Gesetzwidrigkeit aufgezeigt, da das diesbezügliche Einordnungskriterium vom Gesetzgeber dem Verordnungsgeber vorgegeben wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999170258.X04Im RIS seit
05.12.2002Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011