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37/03 NationalbankNorm
NBG 1984 §87 Z4 lita Abs2;Rechtssatz
Eine Regelung, der zufolge die Oesterreichische Nationalbank früher zur Einziehung aufgerufene Banknoten, hinsichtlich derer die Präklusionsfrist bereits abgelaufen ist, umzuwechseln hätte, fehlt. Insbesondere ist § 87 Z 6 lit. a NBG 1984 idF BGBl. I Nr. 60/1998 nur auf noch nicht zur Einziehung aufgerufene, auf Schilling lautende Banknoten anzuwenden. § 87 Z 4 lit. a Abs. 2 bezieht sich ausschließlich auf die Ausgabe von Banknoten in dem in lit. a genannten Zeitraum und die in Abs. 2 angesprochenen gesetzlichen Zahlungsmittel sind solche, die ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel noch nicht verloren haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002170173.X02Im RIS seit
13.12.2002Zuletzt aktualisiert am
06.10.2011