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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AMG 1983 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Es besteht kein Zweifel, dass es sich bei Inkontinenz um eine den Begriff "krankhafte Beschwerden" im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 AMG verwirklichende Störung der Körperfunktionen handelt (vgl hiezu allgemein das hg Erkenntnis vom 27. August 2002, Zl 99/10/0134, sowie zu Bezeichnungen, die auf Funktionsstörungen der Blase hinweisen, das hg Erkenntnis vom 22. März 1999, Zl 98/10/0130).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 InkontinenzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100168.X07Im RIS seit
14.10.2002Zuletzt aktualisiert am
21.11.2011