RS Vwgh 2002/8/27 99/10/0039

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;

Rechtssatz

Ein Beweisantrag hat neben dem Beweisthema notwendig auch die Beweismittel zu umfassen (vgl zB das hg Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl 91/01/0009). Der Hinweis auf ein mögliches Beweismittel vermag nämlich die Erstattung eines ausreichenden Vorbringens nicht zu ersetzen (vgl dazu etwa das hg Erkenntnis vom 19. Mai 1993, Zl 92/13/0119).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100039.X01

Im RIS seit

14.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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