RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §10 Abs5;

Rechtssatz

Schon aus dem Umstand, dass sich die steuerpflichtige Gesellschaft und die beteiligten Gemeinden trotz mehrmaliger Versuche der Abgabenbehörde nicht auf die Zuteilung der Bemessungsgrundlage einigen konnten, ergibt sich ein berechtigtes Interesse einer der Gemeinden auf Erlassung eines Bescheides nach § 10 Abs 5 KommStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X01

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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