RS Vfgh 2004/6/8 B1176/03

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2004
beobachten
merken

Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde des Käufers einer Liegenschaft gegen die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung mangels Legitimation infolge Erteilung der angestrebten Genehmigung an die Verkäufer des Grundstücks

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer erstrebte die grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages vom 27.02.03. Obwohl sein Antrag auf Erteilung dieser Genehmigung mit dem angefochtenen Bescheid abgewiesen worden war, wurde das Ziel dieses Antrages durch die Genehmigung dieses Kaufvertrages aufgrund des Antrages der Verkäufer auf andere Weise - und zwar noch vor Einbringung der gegenständlichen Beschwerde - vollständig erreicht.

Entscheidungstexte

  • B 1176/03
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.06.2004 B 1176/03

Schlagworte

Grundverkehrsrecht, VfGH / Legitimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2004:B1176.2003

Dokumentnummer

JFR_09959392_03B01176_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten