RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §10 Abs1;
KommStG 1993 §10 Abs5;

Rechtssatz

Wenn die Behörde bei der Zuteilung der Bemessungsgrundlage die durch das Wohnen der in der mehrgemeindlichen Betriebsstätte - auch ehemaligen - beschäftigten Dienstnehmer samt Angehörigen in der jeweiligen Gemeinde erwachsenden Lasten als wesentlich für den Faktor bei der Zuteilung herangezogen hat, kann ihr nicht entgegengetreten werden. Die so vorgenommene Bezugnahme auf das Wohnen der Dienstnehmer stellt nach ständiger hg Rechtsprechung einen geeigneten Maßstab für die Zuteilung dar (Hinweis E 25.10.2001, 98/15/0013).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X03

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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