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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §10 Abs1;Rechtssatz
Wenn die Behörde bei der Zuteilung der Bemessungsgrundlage die durch das Wohnen der in der mehrgemeindlichen Betriebsstätte - auch ehemaligen - beschäftigten Dienstnehmer samt Angehörigen in der jeweiligen Gemeinde erwachsenden Lasten als wesentlich für den Faktor bei der Zuteilung herangezogen hat, kann ihr nicht entgegengetreten werden. Die so vorgenommene Bezugnahme auf das Wohnen der Dienstnehmer stellt nach ständiger hg Rechtsprechung einen geeigneten Maßstab für die Zuteilung dar (Hinweis E 25.10.2001, 98/15/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X03Im RIS seit
05.12.2002