Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §10 Abs1;Rechtssatz
In der Gewichtung des Faktors Wohnen mit 40 % ist keine Rechtsverletzung zu erblicken. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wesentlich höhere Gewichtungen dieses Faktors als sachgerecht angesehen (Hinweis E 18.9.2000, 2000/17/0002; E 21.10.1999, 98/15/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X04Im RIS seit
05.12.2002