RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §10 Abs1;
KommStG 1993 §10 Abs5;

Rechtssatz

In der Gewichtung des Faktors Wohnen mit 40 % ist keine Rechtsverletzung zu erblicken. Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits wesentlich höhere Gewichtungen dieses Faktors als sachgerecht angesehen (Hinweis E 18.9.2000, 2000/17/0002; E 21.10.1999, 98/15/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X04

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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