RS Vwgh 2002/8/27 99/14/0028

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §28 Abs5;

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes waren die im Sinne der Bestimmung des § 28 Abs. 5 EStG 1988 (entspricht § 28 Abs. 3 EStG 1972) steuerfrei gebildeten Beträge bei Übertragung eines Gebäudes auf Grund eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Rechtsgeschäftes unter Lebenden nachzuversteuern, dh einkünfteerhöhend im Jahr der Übertragung aufzulösen (Hinweis E 9.11.1994, 94/13/0213; E 15.9.1999, 98/13/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999140028.X03

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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