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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/14/0051 E 25. September 2001 RS 2Stammrechtssatz
Im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Sachverhaltsfeststellung und die oftmals fehlende zivilrechtliche Wirksamkeit bei Insichgeschäften des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers eignet sich für Feststellungen betreffend das Unternehmerwagnis in erster Linie die nach außen in Erscheinung getretene tatsächliche Abwicklung des Geschäftsführungsverhältnisses (Hinweis E 23. April 2001, 2001/14/0052).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140068.X01Im RIS seit
05.12.2002