RS Vwgh 2002/8/27 2002/14/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
FamLAG 1967 §41 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/14/0051 E 25. September 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Sachverhaltsfeststellung und die oftmals fehlende zivilrechtliche Wirksamkeit bei Insichgeschäften des Allein-Gesellschafter-Geschäftsführers eignet sich für Feststellungen betreffend das Unternehmerwagnis in erster Linie die nach außen in Erscheinung getretene tatsächliche Abwicklung des Geschäftsführungsverhältnisses (Hinweis E 23. April 2001, 2001/14/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140068.X01

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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