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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KommStG 1993 §10 Abs1;Rechtssatz
Ergeben sich für eine Gemeinde Lasten aus dem Wohnen von Dienstnehmern, so ist dies auch der Fall, wenn sich die Betriebsanlagen fast ausschließlich (hier: von der Beschwerdeführerin behauptet 97,53% des Anlagevermögens bezogen auf die Anschaffungskosten) auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde befinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X05Im RIS seit
05.12.2002