RS Vwgh 2002/8/27 96/14/0148

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KommStG 1993 §10 Abs1;
KommStG 1993 §10 Abs5;

Rechtssatz

Ergeben sich für eine Gemeinde Lasten aus dem Wohnen von Dienstnehmern, so ist dies auch der Fall, wenn sich die Betriebsanlagen fast ausschließlich (hier: von der Beschwerdeführerin behauptet 97,53% des Anlagevermögens bezogen auf die Anschaffungskosten) auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde befinden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996140148.X05

Im RIS seit

05.12.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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