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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Das Vorliegen eines einnahmenseitigen Unternehmerwagnisses setzt voraus, dass ein Entlohnungssystem vorliegt, welches einen nachvollziehbaren Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Parametern der Gesellschaft herstellt (Hinweis E 27.3.2002, 2001/13/0071).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002140068.X02Im RIS seit
05.12.2002