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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31992L0043 FFH-RL;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführer in einem Schreiben an die Landesregierung - unter Bezugnahme auf die Regelungen der FFH-Richtlinie im Zusammenhang mit der Erstellung der Gebietslisten - "Mitteilungen" über verschiedene (im Beschluss näher angeführte) Tatsachen verlangt haben. Es kann - jedenfalls nach dem objektiven Erklärungswert - nicht davon die Rede sein, dass die Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung bestimmter Rechte oder Rechtsverhältnisse verlangt hätten; vielmehr zielte ihr Begehren eindeutig auf die Abgabe von Wissenserklärungen ab.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002100120.X01Im RIS seit
05.11.2002