RS Vwgh 2002/8/27 2002/10/0120

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15103020
001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

31992L0043 FFH-RL;
AVG §13 Abs1;
AVG §56;
EURallg;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Beschwerdeführer in einem Schreiben an die Landesregierung - unter Bezugnahme auf die Regelungen der FFH-Richtlinie im Zusammenhang mit der Erstellung der Gebietslisten - "Mitteilungen" über verschiedene (im Beschluss näher angeführte) Tatsachen verlangt haben. Es kann - jedenfalls nach dem objektiven Erklärungswert - nicht davon die Rede sein, dass die Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung bestimmter Rechte oder Rechtsverhältnisse verlangt hätten; vielmehr zielte ihr Begehren eindeutig auf die Abgabe von Wissenserklärungen ab.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses Verletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche Angelegenheiten Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002100120.X01

Im RIS seit

05.11.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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