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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Kommt dem Berufungswerber nur eine eingeschränkte Parteistellung zu (hier: Eigentümer von Waldflächen, die an zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, vgl § 19 Abs. 5 lit. d ForstG), ist die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde auf jene Fragen beschränkt, die ein subjektiv-öffentliches Recht des Berufungswerbers betreffen und die rechtzeitig Gegenstand einer Einwendung vor der Behörde erster Instanz waren (vgl zB das hg Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Dezember 1980, Zl 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999100030.X05Im RIS seit
05.11.2002Zuletzt aktualisiert am
27.08.2009