RS Vwgh 2002/8/27 99/10/0030

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Veröffentlicht am 27.08.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs5 litd;

Rechtssatz

Kommt dem Berufungswerber nur eine eingeschränkte Parteistellung zu (hier: Eigentümer von Waldflächen, die an zur Rodung beantragten Waldflächen angrenzen, vgl § 19 Abs. 5 lit. d ForstG), ist die Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde auf jene Fragen beschränkt, die ein subjektiv-öffentliches Recht des Berufungswerbers betreffen und die rechtzeitig Gegenstand einer Einwendung vor der Behörde erster Instanz waren (vgl zB das hg Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. Dezember 1980, Zl 3112/79, VwSlg 10317 A/1980).

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999100030.X05

Im RIS seit

05.11.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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